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DJ Service Dirk Gratzfeld
Provinzialstrasse 88
53859 Niederkassel
0228 9458330
0173-2806340
d.gratzfeld@gmx.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE246923247
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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AGB DJ Service (Dirk Gratzfeld)
1. Allgemeines
1.1.Lieferungen, Vermietungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Miet-, Liefer-, Dienstleist-ungsbedingungen. Der Kunde (Im Folgenden: Veranstalter) erkennt sie auch für künftige Verträge an.
1.2.Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge sowie Sondervereinbarungen sind schriftlich durch den Veranstalter zu bestätigen.
1.3.Die von den AGB abweichende Handhabung bewirkt auch dann keine stillschweigende Abänderung, wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung oder über einen längeren Zeitraum so verfahren wird. Gleiches gilt für eventuelle abweichende AGB meiner Kunden.
1.4.Sollte ich, Dirk Gratzfeld, im Einzelfall (aus dem Grund, einen Veranstalter zufrieden zu stellen) über von den AGB Abweichendes verhandeln, geschieht dies im Vorbehalt aller Rechte für den Fall, dass keine Einigung zu erzielen ist.
2. Preise
2.1.Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Vertrag angegebenen Preise. Die Preise sind in Euro angegeben. Alle vorher erschienenen Preislisten und Angebote verlieren ihre Gültigkeit.
2.2.Eine entsprechende Anlage kann nur in Verbindung mit Bedienpersonal oder Discjockey gemietet werden.
2.3.Der Gesamtpreis setzt sich aus der Anlagenmiete, den Kosten des zusätzlich benötigten Materials u. des Bedienpersonal´s, Discjockey, Durchführung der Veranstaltung sowie den An- und Abfahrtskosten und den Auf- und Abbaukosten zusammen.
2.4.Wenn im Vertrag keine Pauschale vereinbart wurde, gilt: Die Mietdauer wird bei mobilen Discotheken nach Stunden und bei Mietgeräten nach Tagen berechnet und muss bei Vertragsabschluss bekannt sein. Der im Vertrag für die Mietdauer angegebene Betrag wird, ausgeschlossen 4.1. und 4.2. auf jeden Fall fällig. Jede angefangene Stunde bei mobilen Disco-theken zählt voll. Die Mindestmietdauer beträgt fünf Stunden bei mobilen Discotheken und 1 Tag bei Mietgeräten. Die in den Pauschalen angebotene Open-End-Garantie endet um 5 Uhr morgens in der Veranstaltungsnacht. Über diese Uhrzeit hinausgehende Dienstleistungen werden dann stundenweise berechnet.
3. Lieferung
3.1.Der Veranstalter hat sich auf Verlangen meinerseits durch einen gültigen Lichtbildausweis zu legitimieren.
3.2.Die Vermietung und Dienstleistung geschieht ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung.
3.3.Extra anfallende Kosten (z.B. zweimaliges Anfahren) werden separat in Rechnung gestellt.(Vor-Ort-Beratungsgespräch ist incl.)
3.4.Eine Untervermietung der Geräte oder Dienstleistung an Dritte, bedarf der meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4. Haftung des Auftraggebers / DJ Service Gratzfeld
4.1Tritt an einem Mietgerät während der Mietdauer / Veranstaltung ein Fehler auf, sind Ersatzansprüche jeglicher Art ausge-schlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die bis dahin vollbrachte Leistung wird voll berechnet.
4.2.Im Falle des Rücktritts von dem Vertrag, hat der zurücktretende Vertragspartner Rücktrittskosten an den anderen Vertragspartner zu zahlen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Rücktrittskosten berechnen sich wie folgt:
Rücktritt bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 20% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20-15 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 14-10 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 09-04 Tage vor der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Gage
Rücktritt ab dem 03 Tag vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage
Sind DJ Dirk vor dem eigentlichen Veranstaltungstag bereits Kosten (z.B. Fahrtkosten, Beratungsgespräch, Porto etc.) entstanden, so werden diese zusätzlich von ihm berechnet.
4.3.Der Veranstalter haftet insbesondere für Schäden, die durch Erschütterung oder falsche Spannung an Lampen oder Elektrogeräten der durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende Schadensversicherung durch den Veranstalter abgeschlossen werden.
4.4.Im Falle einer Erkrankung von DJ Dirk, die die Durchführung der Veranstaltung durch ihn unmöglich macht, muss er diese auf Verlangen des Veranstalters durch ein ärztliches Attest nachweisen und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem vertraglich festgelegten Veranstaltungstermins. DJ Dirk behält sich das Recht vor bei Krankheit, Unfall und anderer höherer Gewalt jederzeit und ohne Möglichkeit einer Regress- bzw. Konventionalstraße durch den Veranstalter vom Vertrag zurückzutreten. DJ Dirk wird in so einem Falle- ohne jeden rechtlichen Anspruch – dennoch bemüht sein für nahezu gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
4.5.Für das für die Veranstaltung vom Veranstalter bereitgestellte Equipment (z.B. Licht- und Tontechnik) übernimmt DJ Dirk keine Haftung.
5. Nutzung der Geräte
5.1. Bleiben technische Geräte/Zubehör ohne dem dazugehörigen Bedienpersonal aufgebaut, ist der Veranstalter für die ordnungsgemäße Bewachung und Versicherung der Geräte verantwortlich. Eventuell entstehende Kosten durch z.B. Schäden oder Diebstahl trägt der Veranstalter.
6. Pflichten des Veranstalters
6.1.Der Veranstalter ist für die Erlangung sämtlicher, zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen, einschließlich einer eventuellen Sonntagsfahrererlaubnis verantwortlich; hieraus resultierende Beeinträchtigungen der Leistungsverpflichtungen von DJ Dirk gehen zu Lasten des Veranstalters.
6.1.2. Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter
6.2. Parkmöglichkeiten für PKW und / oder LKW am Bühneneingang müssen zur Verfügung stehen.
6.3. Der Veranstalter ist dafür besorgt, dass zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt ein wirksam bestellter Vertreter wie z.B. Hallen-
elektriker, Hausmeister oder sonstige Personen, die für die Stromversorgung und technische Ausrüstung der Halle/ des Gebäudes/ des Geländes verantwortlich sind, zur Verfügung stehen.
6.4. Ein geschützter Bereich und eine Abstellmöglichkeit für das Equipment, sowie entsprechend belastbare Stromanschlüsse –
nach VDE-Richtlinien erstellt und geprüft, ausgestattet in Schuko- bzw. CEE-Norm (im Vertrag gesondert vereinbart), maximal 10m von der Bühne entfernt, müssen gewährleistet sein. Für Unterbrechungen bzw. Ausfälle der Veranstaltung bzw. Schäden am technischen Equipment durch mangelhafte oder unzureichende Stromanschlüsse oder Fremdgeräte haftet der Veranstalter und nicht der Verursacher.
6.5. Es muss die räumliche und zeitliche Möglichkeit eingeräumt werden, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung das
Equipment aufzubauen und einen ungestörten Soundcheck durchzuführen.
6.6. Der Veranstalter stellt bei Bedarf der Veranstaltungen vor, während und nach der Veranstaltung in ausreichendem Maße
Ordner zu Verfügung, die das technische Equipment vor Zugang, Beschädigung und Zerstörung durch Dritte, sowie das Personal während der Anwesenheit schützen. Für Schäden die während, vor und nach der Veranstaltung durch Dritte Personen am technischen Equipment verursacht werden, sei es vorsätzlich, aus Unachtsamkeit oder unter Einfluss von Drogen bzw. Alkohol (Unzurechnungsfähigkeit), gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters und nicht des Verursachers. Sollte dennoch eine Gefährdung auftreten, kann von meiner Seite aus jederzeit – auch während der Veranstaltung – vom Vertrag zurückgetreten werden. Die Kosten berechnen sich dann wie in Punkt 2.4.
6.7. Bei Freiluftveranstaltungen hat der Veranstalter für eine ausreichende Regensicherheit der Anlage und Stromanschlüsse,
einschließlich der Bühne und Bühnenseiten, PA-Wings und Mischpultpodeste zu sorgen. DJ Dirk ist berechtigt, im Falle nicht ausreichender Regensicherheit bzw. der Gefährdung von Personen , die Anlage bis zur Herstellung der Regensicherheit abzuschalten, ohne mit seiner Leistung in Verzug zu kommen.
6.8. Stellt der Veranstalter eigenes Equipment zur Verfügung, so stellt er sicher, dass dieses bis zum Aufbau des eigenen
Equipments betriebsbereit aufgebaut ist. Bereitgestelltes Equipment wird ausschließlich vom Veranstalter bzw. dessen beauftragten Personen beidient.
6.9. Der Veranstalter stellt DJ Dirk und eventuell seinen Helfern ab dem Aufbau des technischen Equipments, während der Veran-
staltung und bis zum Wiederabbau ausreichend Getränke und Verpflegung kostenfrei zur Verfügung.
7.Pflichten von DJ Dirk
7.1.Die bezahlte Gage ist von DJ Dirk selber zu versteuern.
7.2. DJ Dirk verpflichtet sich mindestens 30 Minuten vor Auftritt anwesend zu sein und seinen Auftritt nach bestem Wissen und
Gewissen auszuführen.
8.Rückgabe der Mietsache
8.1.Der Veranstalter ist verpflichtet, mit Ablauf der Mietzeit die überlassenen Mietgegenstände an DJ Dirk zurückzugeben.
Werden Mietgegenstände beschädigt, so ist der Veranstalter zum Ersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadens richtet sich nach den Reparaturkosten, Schadensersatz durch den Ausfall der Mietsache in Tagen und eventuell die Kosten für die Anmietung eines Ersatzmietgerätes für die Dauer des Ausfalles der beschädigten Mietsache.
9.Zahlung
9.1.Der Veranstalter ist zur Zahlung der Gage am Veranstaltungstag spätestens nach Durchführung der Dienstleistung ohne Abzug
in Bar verpflichtet.
9.2.Bei Geschäftskunden erfolgt die Bezahlung der Gage binnen 14 Tagen nach Rechnungserstellung ohne Abzug oder nach
gesonderter Vereinbarung.
9.3.Kommt der Veranstalter seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so bin ich berechtigt, min. 5% der Verzugs-
zinsen pro angefangener Kalenderwoche sowie Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
10.Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten des Veranstalters / Ansprechpartners werden von mir mittels elektronischer Datenverarbeitung
gespeichert.
11.Veröffentlichung im Internet.
DJ Dirk behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung hergestellte Medien (Fotos/Filme) auf seiner Internet-Seite www.dg-dj-service.de zu Werbezwecke zu veröffentlichen, außer der Veranstalter widerspricht dieser Klausel bei Unterzeichnung des Vertrages.
12. Die in Verträgen getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Vertragspartner.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
13.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Siegburg.
13.2. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen DJ Dirk und dem Veranstalter unmittelbar und
mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Siegburg
13.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der
übrigen Vereinbarungen zwischen DJ Dirk und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche
ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten
kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Dirk Gratzfeld Internet: www.dg-dj-service.de
Provinzialstraße 88-90 e-mail: d.gratzfeld@gmx.de
53859 Niederkassel Tel: 0228/9458330 oder Mobil 0173/2806340
Gewerbe gem. § 19 (1) UStG Fax: 0228/450870
Steuer Nr. 220/5141/1067